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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermeer Care GmbH

Stand: 13. April 2022

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der von der Vermeer Care GmbH (im Folgenden „Lizenzgeber“) entwickelten App „Meer Kita“ (im Folgenden „App“) an die Kunden des Lizenzgebers (im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt).

1.2. Bei der App handelt es sich um ein Online-Verwaltungssystem, das sich an Kindertagesstätten, Kindergärten und ähnliche Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder (im Folgenden „Kita“) richtet.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Angebote, Lieferungen von Waren und Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

1.4. Entgegenstehende oder abweichenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers erkennt der Lizenzgeber nicht an, es sei denn, er stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lizenzgeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Lizenznehmers vorbehaltlos leistet.

1.5. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

2. Leistungen des Lizenzgebers

2.1. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die jeweils aktuelle Version der App zur Verfügung.

2.2. Die App ist insbesondere dazu geeignet, die interne Organisation der Kita (Dienstplan, Urlaubsplanung, etc.) und die Kommunikation mit den Eltern (Chatfunktion, Fotoalbum, Postfach, tägliche Entwicklungsdokumentation/Feedback, etc.) zu erleichtern.

2.3. Das Zurverfügungstellen der App erfolgt ausschließlich durch die Bereitstellung eines Onlinezugangs. Für die dafür erforderliche Internetverbindung hat der Lizenznehmer selber Sorge zu tragen.

2.4. Der Lizenznehmer kann über die App Inhalte und Daten auf einem Webserver speichern und von diesem herunterladen (im Folgenden „Server“). Zur Speicherung der Daten stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer Speicherplatz in Höhe von […] auf dem Server zur Verfügung. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, selbst einen Sever zu betreiben und kann die Dienste eines von ihm auszuwählenden HostingProviders, der seine Server auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betreibt, nutzen

2.5. Die auf dem Server gespeicherten Daten des Lizenznehmers unterliegen einer regelmäßigen Datensicherung.

2.6. Der Lizenzgeber hat das Recht aber nicht die Pflicht, die App ständig weiter zu entwickeln, zu verbessern oder in Bezug auf die Funktionalität den technischen Gegebenheiten anzupassen oder einzelne Funktionen zu streichen, ohne dass dies Einfluss auf den Vertrag hätte. Er ist bemüht, seine Leistung im Rahmen seiner technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ständig verfügbar und frei von Fehlfunktionen zu halten. Hierfür ist es auch notwendig, dass im Hintergrund der Anwendung ein Analysetool läuft, welches auftretende Fehler an den Lizenzgeber übermittelt.

2.7. Der Lizenzgeber beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten Fehler innerhalb der App. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die App die angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der App unmöglich oder wesentlich eingeschränkt ist.

3. Umfang der Lizenz

3.1. Die Lizenz umfasst die Zugangs- und Nutzungsberechtigung für jeweils eine Kita. Betreibt ein Lizenznehmer mehrere Kitas und möchte der Lizenznehmer die App in mehreren seiner Kitas einsetzen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, für jede Kita, in der er die App einsetzen möchte, eine gesonderte Lizenz zu erwerben.

3.2. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht ausschließlich. Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben oder seine Zugangsdaten an Dritte herauszugeben.

3.3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die App zu bearbeiten oder zu verändern, soweit dies nicht durch die bestimmungsgemäße Nutzung der App abgedeckt ist.

3.4. Der Lizenznehmer ist berechtigt, seine Mitarbeiter, die Erziehungsberechtigten der in der Kita betreuten Kinder und von diesen Erziehungsberechtigten benannte Dritte (im Folgenden „Nutzer“) zur Nutzung der App zu autorisieren Die Nutzer können vom Lizenzgeber vorgegebene Funktionen der App nutzen. Um die Nutzer zu autorisieren, übergibt der Lizenznehmer den jeweiligen Nutzern einen von der App jeweils individuell generierten Autorisierungscode.

3.5. Der Lizenznehmer und die von ihm autorisierten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die App mittels Telekommunikation zuzugreifen und die mit der App verbundenen Funktionen vertragsgemäß zu nutzen.

3.6. Die in der App verfügbaren Programmfunktionen können vom Lizenznehmer nicht variiert werden.

3.7. Der Lizenzgeber wird die Lizenznehmer darüber informieren, wenn er die Sperrung oder Änderung einer Programmfunktion plant, durch die der Lizenznehmer oder der Nutzer nicht mehr auf von ihm eingegebene Daten und Inhalte zugreifen kann.

3.8. Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers und der Nutzer erlischt mit Ablauf der Lizenz (Vertragsende).

4. Vertragsdauer, Kündigung

4.1. Der Vertrag beginnt mit der auf die Registrierung folgenden erfolgreichen Übermittlung der Zugangsdaten an den Lizenznehmer und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.

4.2. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit bis zum Ende desjenigen Monats nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, der seiner Bezeichnung nach dem Monat des Beginns des Vertrages entspricht (Beispiel: Beginnt der Vertrag am 8. April 2022, endet die Festlaufzeit am 30. April 2023). Für die Festlaufzeit ist der Vertag fest geschlossen.

4.3. Der Vertrag kann frühestens zum Ablauf der Festlaufzeit gemäß Ziffer 4.1 von jeder Parteien jeweils mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Festlaufzeit kann der Vertrag von jeder Partei stets mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

4.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.5. Die Kündigung hat durch die in der App vorgesehen Kündigungsfunktion, schriftlich an […] oder per E-Mal an […] zu erfolgen.

4.6. Alle vom Lizenzgeber gespeicherten Daten, Einstellungen und Profile des Lizenznehmers und seiner Nutzer werden nach Vertragsende gelöscht. Hiervon unberührt bleiben solche Daten, bei denen eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

4.7. Nutzer können ihren individuellen Zugang zur App gegenüber dem Lizenzgeber über die App jederzeit durch Löschung ihrer Registrierung kündigen.

5. Kosten

5.1. Die Nutzung der App ist für den Lizenznehmer kostenpflichtig. Etwa vom Nutzer zu tragende Kosten bestimmen sich anhand von Vereinbarungen zwischen dem Lizenznehmer und dem Nutzer.

5.2. Die vom Lizenznehmer geschuldete Lizenzgebühr berechnet sich anhand der Anzahl der zum jeweiligen Monatsanfang registrierten Nutzer und wird vom Lizenzgeber innerhalb der ersten 14 Tage des Folgemonats für den Vormonat abgerechnet.

5.3. Der Lizenznehmer hat die Rechnungen des Lizenzgebers innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug auszugleichen.

5.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

6. Pflichten und Obliegenheiten des Lizenznehmers

6.1. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die zur vertragsgemäßen Nutzung notwendigen Daten und Zugangsdaten zur Verfügung und räumt dem Lizenznehmer die entsprechenden Nutzungsrechte ein.

6.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass keine rechtswidrigen Inhalte mit der App verbreitet oder abgespeichert werden oder rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der App vorgenommen werden. Insbesondere sind die Urheberrechte an Bildern und Texten zu beachten sowie auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die in der Kita betreut werden, der Nutzer und von Dritten Rücksicht zu nehmen. Ebenso hat der Lizenznehmer dafür Sorge zu tragen, dass keine Links veröffentlicht werden, die die Nutzer zu Webseiten leiten, auf denen gegen gesetzliche Verbote verstoßen wird.

6.3. Der Lizenznehmer stellt insofern den Lizenzgeber von jedweder Haftung in Bezug auf die eingestellten Inhalte frei. Darüber hinaus behält sich der Lizenzgeber vor, offensichtlich oder nachgewiesen rechtswidrige Inhalte zu sperren und/oder vom Server zu löschen.

6.4. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten streng vertraulich zu halten und nicht an Dritte herauszugeben. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht ausschließlich.

6.5. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, mit Übergabe des Autorisierungscodes gemäß Ziffer 3.4 die Nutzer schriftlich gesondert darauf hinzuweisen,

6.5.1. dass kein Lizenzvertrag zwischen dem Lizenznehmer und den Nutzern zustande kommt, sondern der Nutzer lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an der App erhält,

6.5.2. dass der Lizenzgeber – nach vorheriger Einwilligung durch die Nutzer – berechtigt ist, den Nutzern über die App Informationen, insbesondere Informationen, die über die App und die Kita hinausgehen, Information zu anderen Produkten des Lizenzgebers und Werbung, zukommen zu lassen,

6.5.3. dass die Nutzung der App der bei der Registrierung des Nutzers und in der App jederzeit einsehbaren Nutzungsbedingungen unterliegt und

6.5.4. dass der Nutzer sein Nutzungsrecht jederzeit durch Löschen seiner Registrierung beenden kann.

7. Haftung

7.1. Der Lizenzgeber haftet für einfache Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).

7.2. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber lediglich für vertragstypische, voraussehbare Schäden und nicht für entfernte Folgeschäden. Alle weitergehenden Ansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.

7.4. Für die tatsächliche technische Verfügbarkeit und lückenlose Erreichbarkeit der App sowie für die ständige Fehlerfreiheit sämtlicher Funktionen kann der Lizenzgeber jedoch keine Haftung übernehmen, soweit diese dem schwankenden Stand der Internettechnik und den unterschiedlichen Benutzeroberflächen der Nutzer unterworfen sind.

7.5. Für Unterbrechungen des Zugangs, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung.

7.6. Der Lizenzgeber hat des Weiteren das Recht, die Leistungserbringung kurzzeitig zu unterbrechen, um Wartungs- oder Reparaturarbeiten an App oder Server durchführen zu können. Geplante und planbare Unterbrechungen des Zugangs zur App werden dem Lizenznehmer vorher angekündigt. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Lizenznehmer wegen dieser Unterbrechungen gegen den Lizenzgeber nicht zu.

8. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen des Lizenznehmers sind in der App oder unter https://meerkita-app.de/datenschutz abrufbar.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Der Lizenzgeber ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen (z.B. durch Verkauf des Unternehmens oder der App). Der Inhalt des Vertrags bleibt davon unberührt.

9.2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Lizenzgebers des Lizenznehmers ist […].

9.3. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Einhaltung der Textform gemäß § 126 b BGB.

9.4. Gerichtsstand ist […]. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, den Lizenznehmer an dessen Sitz zu verklagen.

9.5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

9.6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.